Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2013 aufgehoben
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§ 36 - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)

V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 24. März 1983 (BGBl. I S. 338) außer Kraft.



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