Die Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel
13 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" wird nach der Angabe
„Bundesbankdirektor2"
die Angabe
„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -4"
eingefügt.
- 2.
- Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 2" wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe
„Direktor bei der Unfallkasse des Bundes
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer -"
wird durch die Angabe
„Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Leiter der Abteilung Künstlersozialkasse -
- -
- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -3"
ersetzt.
- b)
- Die Angabe
„Direktor der Eisenbahn-Unfallkasse
- -
- als Geschäftsführer -"
wird gestrichen.
- 3.
- Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 4" wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe
„Erster Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben"
wird die Angabe
„Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- -
- als Vorsitzender der Geschäftsführung -"
eingefügt.
- b)
- Die Angabe
„Erster Direktor der Unfallkasse des Bundes
- -
- als Geschäftsführer -"
wird gestrichen.