Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben

§ 6 - Pflanzenschutz-Gebührenverordnung (PflSchGebV k.a.Abk.)

V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872 (Nr. 64); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4110
Geltung ab 31.10.2013; FNA: 7823-7-6 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 6 Aufhebung von Vorschriften


§ 6 ändert mWv. 31. Oktober 2013 PflSchMGebV PflSchMKostV

(1) Die Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 744), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. März 2009 (BGBl. I S. 648) geändert worden ist, wird aufgehoben.




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