§ 25 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-39 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 25 (aufgehoben)


§ 25 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 8 Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) G. v. 25. März 2026 BGBl. 2026 I Nr. 81 m.W.v. 31. März 2026

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Frühere Fassungen von § 25 SolvV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.03.2026Artikel 8 Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
vom 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 25 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 8 BRUBEG Änderung der Solvabilitätsverordnung
...  § 23 (weggefallen)". h) Die Angabe zu den §§ 24 und 25 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 24 (weggefallen)  ... wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 24 (weggefallen) § 25 (weggefallen) ". i) Die Angabe zu § 38 wird durch die folgende Angabe ersetzt:  ... 11. Die Kapitel 2 und 3 werden gestrichen. 12. Die §§ 24 und 25 werden gestrichen. 13. § 26 Absatz 1 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ...


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