Artikel 9 - AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)

Artikel 9 Änderung des Geldwäschegesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2013 GwG § 2, § 5, § 16

Das Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 12 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, im Inland gelegene Zweigniederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften und ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften sowie ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist und die der Aufsicht der Bundesanstalt gemäß § 57 Absatz 1 Satz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegen,".

2.
In § 5 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 6 Abs. 5 des Investmentgesetzes" durch die Wörter „§ 18 Absatz 6 des Kapitalanlagegesetzbuchs" ersetzt.

3.
In § 16 Absatz 2 Nummer 2 werden die Buchstaben d bis f wie folgt gefasst:

„d)
Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs,

e)
im Inland gelegene Zweigniederlassungen von EU-Verwaltungsgesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 18 des Kapitalanlagegesetzbuchs,

f)
ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften, für die die Bundesrepublik Deutschland Referenzmitgliedstaat ist und die der Aufsicht der Bundesanstalt gemäß § 57 Absatz 1 Satz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs unterliegen,".

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Zitierungen von Artikel 9 AIFM-StAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 AIFM-StAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AIFM-StAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 8 FiMaAnpG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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