Artikel 8 - AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)

Artikel 8 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2013 FinDAG § 7, § 15, § 16, § 16b, § 16e, § 16f, § 16g

Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 9 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f wird das Wort „Wagniskapitalbeteiligungs-," gestrichen.

2.
§ 15 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 8 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
Nummer 9 wird aufgehoben.

3.
In § 16 wird das Wort „Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften," gestrichen.

4.
In § 16b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „, inländisches Investment- und Wagniskapitalbeteiligungswesen" durch die Wörter „und inländisches Investmentwesen" ersetzt.

5.
§ 16e Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird das Wort „sowie" durch einen Punkt ersetzt.

b)
Nummer 5 wird aufgehoben.

6.
§ 16f wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 Satz 4 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt.

bb)
Nummer 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 3 wird das Wort „Gruppen" durch das Wort „Gruppe" ersetzt und werden die Wörter „sowie Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften" und „oder Nummer 3" gestrichen.

7.
§ 16g Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Wort „und" am Ende durch einen Punkt ersetzt.

b)
Nummer 4 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 8 AIFM-StAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 AIFM-StAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AIFM-StAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 12 FiMaAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 3 Satz 1 ...


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