Artikel 16 - AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 14 und 15 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.

(3) Artikel 11 Nummer 1 bis 3 und 9 Buchstabe a und b tritt mit Wirkung vom 28. November 2013 in Kraft.

(4) Artikel 11 Nummer 7 Buchstabe a und Nummer 9 Buchstabe g tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

(5) Artikel 11 Nummer 7 Buchstabe b und Nummer 9 Buchstabe h tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2013.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed