Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (3. BerVersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353 (Nr. 76); Geltung ab 24.12.2013
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Artikel 1 Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2013 BerVersV Anlage 1, Anlage 2

Die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3135) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt B wird nach der Kennzahl „62 Bulgarien" die Kennzahl „63 Kroatien" eingefügt.

b)
Abschnitt C wird wie folgt geändert:

aa)
In der Bezeichnung der Versicherungszweigkennzahl (Vz-Kz) 01.1.7 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

bb)
In der Bezeichnung der Versicherungszweigkennzahl (Vz-Kz) 01.2.5 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

cc)
In der Bezeichnung der Versicherungszweigkennzahl (Vz-Kz) 01.4.5 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

c)
Abschnitt D wird wie folgt geändert:

aa)
In der Bezeichnung der Bestandsgruppe 117 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

bb)
In der Bezeichnung der Bestandsgruppe 126 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

cc)
In der Bezeichnung der Bestandsgruppe 135 werden die Wörter „nach dem AltZertG" durch die Angabe „nach § 1 AltZertG" ersetzt.

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A Nummer 13 (Anmerkungen zur Nachweisung 210) werden in Satz 2 der Unternummer 12 die Wörter „sofern diese Versicherungsverträge aufgrund der nach § 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung in die nach § 81c Abs. 2 VAG vorzunehmende Berechnung des Normrisikoüberschusses und des Normzinsertrages einbezogen werden" durch die Wörter „soweit dies bereits am 12. April 2008 der Fall war" ersetzt.

b)
Abschnitt C wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3.3.2.3.5 Fall 5 wird die Angabe „Herkunft 21-60" durch die Angabe „Herkunft 21-63" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 Satz 3 wird die Angabe „Zahl „6"" durch die Angabe „Zahl „7"" ersetzt.

c)
Die Nachweisungen 130, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237 und 238 erhalten die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BerVersVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BerVersVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 3. BerVersVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Artikel 2 VAGVAufhV Aufhebung von Verordnungen zum 1. April 2016
... vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4353) geändert worden ...


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