Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§
17 Absatz 1 des
Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- das Aktenzeichen der Anmeldung,
- 2.
- den Namen des Anmelders und
- 3.
- das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.