Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Tierärzteordnung (2. BTÄOAnlÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2014 BGBl. I S. 109 (Nr. 7); Geltung ab 20.02.2014
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Eingangsformel *



Auf Grund des § 4 Absatz 1a Satz 7 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), der durch Artikel 36 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 368), die die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) geändert hat.



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