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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 18.02.2014 BGBl. I S. 148 (Nr. 8); Geltung ab 08.01.2014
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 8. Januar 2014 2. NABEEG Artikel 5, BBPlG

Nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543) wird hiermit bekannt gemacht, dass für das Vorhaben Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes die nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche strategische Umweltprüfung abgeschlossen wurde und § 1 in Verbindung mit der Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze am 8. Januar 2014 in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag Dorothee Mühl