Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (DiätVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 218 (Nr. 9); Geltung ab 07.03.2014
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Eingangsformel 1)



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) auf Grund

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des § 7 Absatz 1 Nummer 1, des § 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a sowie des § 35 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie

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des § 13 Absatz 1 Nummer 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426):


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/46/EU der Kommission vom 28. August 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/141/EG hinsichtlich der Proteinanforderungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (ABl. L 230 vom 29.8.2013, S. 16).



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