Artikel 3 - Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften (1. SeeLRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234 (Nr. 10); Geltung ab 15.03.2014
|

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 15. März 2014 SeelotsAusbV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Seelotsenausbildungs- und Ausweisordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9515-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 526 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. März 2014.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed