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§ 5 - Versorgungsruhensgesetz (VersRuhG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1684; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 826-30-3 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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§ 5



1Die Kommission nach § 3 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst. 2Zu diesem Zeitpunkt endet die Berufung der zu diesem Zeitpunkt der Kommission angehörenden Mitglieder.



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Frühere Fassungen von § 5 Versorgungsruhensgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 23 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 57 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuellvor 01.01.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 Versorgungsruhensgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VersRuhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRuhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Entschädigungsrentengesetz
Artikel 1 G. v. 22.04.1992 BGBl. I S. 906; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 6 EntschRG (vom 01.01.2023)
... die Rentenversicherung geltenden Vorschriften anzuwenden. Bei einer Entscheidung nach § 5 gilt § 2 Absatz 2 des Versorgungsruhensgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 23 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Versorgungsruhensgesetzes
... wird die Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Die Kommission nach § 3 in ... „Absatz 2" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Die Kommission nach § 3 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung wird ...