Artikel 9 - Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz (CRDIVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322 (Nr. 14); Geltung ab 15.04.2014
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Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. April 2014 ZahlPrüfbV § 11, § 12, Anlage

Die Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3648), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 3 werden nach den Wörtern „§ 10 Absatz 2a Satz 2 Nummer 4 und 5 des Kreditwesengesetzes" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

2.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 10 Absatz 2 Satz 2 bis 7 und Absatz 2a und 2b des Kreditwesengesetzes" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 10 Absatz 2b Satz 1 Nummer 6 und 7 in Verbindung mit Absatz 4a des Kreditwesengesetzes" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

bb)
In Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 10 Absatz 4b des Kreditwesengesetzes" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

3.
In der Anlage (Datenübersicht für Zahlungsinstitute) wird Absatz 2 wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 werden nach der Angabe „§ 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 KWG" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

b)
In Nummer 7 werden nach der Angabe „§ 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG" die Wörter „in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 CRDIVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CRDIVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3648), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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