Eingangsformel - Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV)

V. v. 10.04.2014 BGBl. I S. 346 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
Geltung ab 24.04.2014; FNA: 440-12-3 Urheberrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13e Absatz 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3728) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:



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