Artikel 5 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (10. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 FahrlGDV § 1, § 4, § 11

Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 9 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" jeweils durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

2.
In § 4 Satz 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

3.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 5 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

b)
In Nummer 7 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 10. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 3 11. FeVuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... zum Fahrlehrergesetz vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) geändert worden ist, werden die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 1 FahrlGDV Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung (vom 01.05.2014)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderungen durch Artikel 5 Nr. 3 V. v. 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) wurde sinngemäß ...
§ 11 FahrlGDV Lehrmittel (vom 01.05.2014)
...  --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderungen durch Artikel 5 Nr. 3 V. v. 16. April 2014 (BGBl. I S. 348) wurde sinngemäß ...


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