Artikel 32 Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
§
37 der
Geflügel-Salmonellen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Januar 2014 (BGBl. I S. 58) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- 2.
- Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die neuen Absätze 1 und 2.
- 3.
- Der neue Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „im Sinne des § 76 Absatz 2 Nummer 2 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt.
- b)
- Folgende neue Nummer 2 wird eingefügt:
- „2.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 zuwiderhandelt,".
- c)
- Die bisherigen Nummern 2 bis 13 werden die neuen Nummern 3 bis 14.
- 4.
- Im neuen Absatz 2 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „im Sinne des § 76 Absatz 2 Nummer 6 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 8 des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBekanntmachung der Neufassung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
B. v. 18.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 381
Bekanntmachung GflSalmoVNB ... vom 17. Januar 2014 (BGBl. I S. 58), 2. den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 32 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388 , 576), 3. den am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 8 der Verordnung vom 29. ...
Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
B. v. 13.05.2014 BGBl. I S. 576
Berichtigung 4. TierSeuchRÄndVBer ... Verordnungen vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) wird wie folgt berichtigt: In Artikel 32 Nummer 4 werden die Wörter „In Absatz 3" durch die Wörter „Im neuen ...
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
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