Artikel 32 - Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (4. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576 (Nr. 16); Geltung ab 01.05.2014
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Artikel 32 Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung


Artikel 32 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 GflSalmoV § 37

§ 37 der Geflügel-Salmonellen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2014 (BGBl. I S. 58) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird aufgehoben.

2.
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die neuen Absätze 1 und 2.

3.
Der neue Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „im Sinne des § 76 Absatz 2 Nummer 2 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt.

b)
Folgende neue Nummer 2 wird eingefügt:

„2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 zuwiderhandelt,".

c)
Die bisherigen Nummern 2 bis 13 werden die neuen Nummern 3 bis 14.

4.
Im neuen Absatz 2 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „im Sinne des § 76 Absatz 2 Nummer 6 des Tierseuchengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 8 des Tiergesundheitsgesetzes" ersetzt.


Text in der Fassung der Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen B. v. 13. Mai 2014 BGBl. I S. 576 m.W.v. 1. Mai 2014

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Frühere Fassungen von Artikel 32 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014 (28.05.2014)Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 13.05.2014 BGBl. I S. 576

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 32 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 32 4. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
B. v. 18.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 381
Bekanntmachung GflSalmoVNB
... vom 17. Januar 2014 (BGBl. I S. 58), 2. den am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Artikel 32 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388 , 576), 3. den am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 8 der Verordnung vom 29. ...

Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
B. v. 13.05.2014 BGBl. I S. 576
Berichtigung 4. TierSeuchRÄndVBer
... Verordnungen vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) wird wie folgt berichtigt: In Artikel 32 Nummer 4 werden die Wörter „In Absatz 3" durch die Wörter „Im neuen ...

Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Artikel 8 SeuchRÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2014 (BGBl. I S. 58), die durch Artikel 32 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388, 576) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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