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Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (EU/1215/2012DG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2015 AVAG § 1, § 2, § 8, § 9, § 16, § 17, § 19, § 34, § 57

Das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „von Abkommen der Europäischen Union" ersetzt.

2.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 6 wie folgt gefasst:

„Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".

3.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
die Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen."

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Abkommen nach Absatz 1 Nummer 2 werden als unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union durch die Durchführungsbestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt."

bb)
In Satz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „zwischenstaatlichen Verträge" durch die Wörter „Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge" ersetzt.

4.
§ 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.
Mitgliedstaat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union,

2.
Titel jede Entscheidung, jeder gerichtliche Vergleich und jede öffentliche Urkunde, auf die oder den der jeweils auszuführende Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder das jeweils durchzuführende Abkommen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Anwendung findet, und

3.
Vertragsstaat jeder Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 abgeschlossen hat."

5.
In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „die durchzuführende Verordnung oder" gestrichen und wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.

6.
In § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter „vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288)" gestrichen.

7.
In § 16 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Gemeinschaften" durch das Wort „Union" ersetzt.

8.
In § 17 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.

9.
In § 19 werden die Wörter „nach der durchzuführenden Verordnung der Europäischen Gemeinschaft," gestrichen.

10.
§ 34 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Ausführung von Anerkennungs- und Vollstreckungsverträgen nach diesem Gesetz und für die Durchführung der in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Verordnungen und Abkommen" durch die Wörter „Durchführung dieses Gesetzes" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Von der Ermächtigung kann für jeden der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b genannten Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge und für das in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Abkommen der Europäischen Union einzeln Gebrauch gemacht werden."

11.
Die Überschrift von Teil 2 Abschnitt 6 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".

12.
In § 57 Satz 1 werden die Wörter „nach den Artikeln 54, 57 und 58 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EU/1215/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU/1215/2012DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146
Bekanntmachung AVAGNB 2015
... Februar 2013 (BGBl. I S. 273), 4. den am 10. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890), 5. den am 1. Oktober 2015 in Kraft ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 1 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt ...