Artikel 8 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (EU/1215/2012DG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Juli 2014 FamGKG Anlage 1

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In den Nummern 1212 und 1315 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung, in Nummer 1321 im Gebührentatbestand in Nummer 2 sowie in Nummer 1324 in Absatz 1 der Anmerkung jeweils das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.

2.
In Nummer 1326 wird im Gebührentatbestand das Wort „Beschwerde" durch das Wort „Rechtsbeschwerde" ersetzt.

3.
In den Nummern 1412, 1421 und 1424 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.

4.
In Nummer 1711 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 56" durch die Angabe „§ 57" ersetzt.

5.
In Nummer 1715 wird im Gebührentatbestand das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.

6.
In Nummer 1721 werden im Gebührentatbestand die Wörter „Begründung der Beschwerde" durch die Wörter „Begründung des Rechtsmittels" ersetzt.

7.
In den Nummern 1722 und 1911 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.

8.
In Nummer 1921 werden nach den Wörtern „Zurücknahme der Rechtsbeschwerde" die Wörter „oder des Antrags" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EU/1215/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU/1215/2012DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 EU/1215/2012DG Inkrafttreten
... Buchstabe b und Nummer 2, die Artikel 6, 7 Nummer 1, 3 und 5 bis 9 Buchstabe b und d, die Artikel 8 , 9 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 10, Artikel 10 Nummer 1, 2 Buchstabe a und b und Nummer 3 bis 5 sowie ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964
Artikel 3 EUGewSchVGEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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