Eingangsformel - Ferienreiseverordnung (FerReiseV k.a.Abk.)

V. v. 13.05.1985 BGBl. I S. 774; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 208
Geltung ab 01.06.1985; FNA: 9233-1-2-6 Ordnung des Straßenverkehrs
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch das Gesetz von 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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