Die
Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vom
22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
19. Februar 2013 (BGBl. I S. 310) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „16" durch die Wörter „19 Absatz 1 Nummer 2" und die Angabe „35" durch die Angabe „57" ersetzt.
- 2.
- In § 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „4" durch die Angabe „1" ersetzt.
- 3.
- § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 wird die Angabe „nach § 33b" durch die Wörter „im Sinne des § 5 Nummer 9" ersetzt.
- b)
- Satz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „den §§ 29 und 30" durch die Angabe „§ 49" ersetzt.
- bbb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „31" durch die Angabe „50" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „28" durch die Angabe „48" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „32" durch die Angabe „51" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „27" durch die Angabe „44" ersetzt.
- ee)
- In Nummer 5 wird die Angabe „23" durch die Angabe „40" ersetzt.
- ff)
- In Nummer 6 wird die Angabe „24 bis 26" durch die Angabe „41 bis 43" ersetzt.
- 4.
- In § 6 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „nach Maßgabe einer vollziehbaren Entscheidung der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" gestrichen.
- 5.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Absätzen 1 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „16" durch die Wörter „19 Absatz 1 Nummer 2" und die Angabe „35" durch die Angabe „57" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 37 Absatz 2" durch die Angabe „§ 60 Absatz 1" ersetzt.
V. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46