§ 6 - FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV)

V. v. 23.07.2014 BGBl. I S. 1222 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
Geltung ab 29.07.2014; FNA: 610-1-24 Allgemeines Steuerrecht
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§ 6 Kleine Finanzinstitute mit lokalem Kundenstamm



Kleine Finanzinstitute mit lokalem Kundenstamm im Sinne von Anlage II Abschnitt II Unterabschnitt A des Abkommens unterliegen den in Anlage II Abschnitt II Unterabschnitt A Buchstabe g und h des Abkommens geregelten Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten, wobei an Stelle des in diesem Unterabschnitt genannten 1. Januar 2014 der 1. Juli 2014 tritt.



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