Artikel 2 - Haushaltsbegleitgesetz 2014 (HBeglG 2014 k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. August 2014 KVLG 1989 § 65

Dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 7a des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird folgender § 65 angefügt:

 
„§ 65 Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015

Zusätzlich zur Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen nach § 37 Absatz 4 erhält die landwirtschaftliche Krankenkasse 37 Millionen Euro im Jahr 2014 und 25 Millionen Euro im Jahr 2015. Die landwirtschaftliche Krankenkasse hat diese Leistungen des Bundes ausschließlich zur Beitragsstabilität einzusetzen."

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Zitierungen von Artikel 2 Haushaltsbegleitgesetz 2014

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 HBeglG 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBeglG 2014 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2462
Artikel 11 PflVerbG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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