Artikel 3 - Tarifautonomiestärkungsgesetz (MiLoGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. August 2014 SchwarzArbG § 2, § 6, § 16

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 werden nach dem Wort „Maßgabe" die Wörter „des Mindestlohngesetzes," eingefügt und die Wörter „, des Mindestarbeitsbedingungengesetzes" gestrichen.

2.
In § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 10 wird das Wort „Mindestarbeitsbedingungengesetz" durch das Wort „Mindestlohngesetz" ersetzt.

3.
In § 16 Absatz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 des Mindestlohngesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Tarifautonomiestärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MiLoGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiLoGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1922
Artikel 2 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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