Artikel 4 - Tarifautonomiestärkungsgesetz (MiLoGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Verdienststatistikgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. August 2014 VerdStatG § 2, § 4, § 6, § 7

Das Verdienststatistikgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.

b)
Nummer 4 wird aufgehoben.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Angabe „34.000" durch die Angabe „60.000" und die Angabe „§ 3 Abs. 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3 ohne die Ausnahme der Nummer 1" ersetzt.

bb)
Der Nummer 6 wird folgender Buchstabe m angefügt:

„m)
angewandte Vergütungsvereinbarung,".

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „Buchstabe a bis h" die Angabe „und m" eingefügt und die Wörter „des Kalendermonats Oktober" durch die Wörter „eines repräsentativen Kalendermonats" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Kalendermonat Oktober" durch die Wörter „repräsentativen Kalendermonat" ersetzt.

3.
§ 6 wird wie folgt gefasst:

„§ 6 Erprobung der Verwendung von Verwaltungsdaten

Für die Erhebung nach § 4 wird beginnend mit der Erfassung für das Kalenderjahr 2014 untersucht, welche der in § 4 Absatz 1 genannten Erhebungsmerkmale sich durch die Verknüpfung mit den Daten der Sozialversicherung unter Nutzung des Hilfsmerkmals der Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen lassen."

4.
In § 7 Nummer 3 werden die Wörter „Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 und § 6 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn Personalnummern nicht vorhanden sind" durch die Wörter „Versicherungsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Tarifautonomiestärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MiLoGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiLoGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 28.07.2015 BGBl. I S. 1400
Artikel 13 BükrEG Änderung des Verdienststatistikgesetzes
... des Verdienststatistikgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird durch die ...


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