Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung (FischSeuchVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3, 5 Buchstabe e, Nummer 7, 8, 10, 12, 13, 15, 17 Buchstabe a, Nummer 18, 20 und 21, des § 9 und des § 26 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 38 Absatz 1, und des § 43 Absatz 4 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2014/22/EU der Kommission vom 13. Februar 2014 zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2006/88/EG des Rates in Bezug auf die infektiöse Anämie der Lachse (ISA) (ABl. L 44 vom 14.2.2014, S. 45).



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