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§ 4 - Mautsystemgesetz (MautSysG)
Artikel 1 G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 144 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 13.12.2014; FNA: 9290-17 Gebühren im Straßenverkehr
2 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 50 Vorschriften zitiert
Geltung ab 13.12.2014; FNA: 9290-17 Gebühren im Straßenverkehr
2 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 50 Vorschriften zitiert
§ 4 Registrierung von Anbietern
§ 4 wird in 5 Vorschriften zitiert
Wer mautdienstbezogene Leistungen erbringen will (Anbieter), muss sich beim Bundesamt für Güterverkehr registrieren lassen, soweit er nicht bei der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum registriert ist.
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Zitierungen von § 4 MautSysG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MautSysG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MautSysG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 MautSysG Verordnungsermächtigungen
... Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen nach den §§ 4 bis 7, b) die Gebühren für die Überprüfung des Vorliegens der ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
Artikel 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1528
§ 4d BFStrMG Prüfvereinbarung und Prüfverfahren (vom 26.11.2019)
... Das Bundesamt für Güterverkehr hat mit einem Anbieter, der nach § 4 des Mautsystemgesetzes registriert ist und einen Antrag auf Zulassung zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen nach ...
EEMD-Zulassungsverordnung (EEMD-ZV)
V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.07.2020 BAnz AT 31.08.2020 V2
Anlage I EEMD-ZV Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung) (vom 27.03.2019)
...
(1) Bestandteile dieses Vertrags sind
- der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG ,
- die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
- ... zugemutet werden kann, insbesondere,
a) weil die Registrierung des Anbieters gemäß § 4 MautSysG oder bei der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats
der Europäischen ...
Anlage II EEMD-ZV Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag) (vom 01.09.2020)
... zugemutet werden kann,
insbesondere
a) weil die Registrierung des Anbieters gemäß § 4 MautSysG oder bei der zuständigen Behörde eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980
Artikel 2 MautSysGEG Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
... (1) Das Bundesamt für Güterverkehr hat mit einem Anbieter, der nach § 4 des Mautsystemgesetzes registriert ist und einen Antrag auf Zulassung zur Erbringung ...
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