Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben

Eingangsformel - Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), auf Grund

-
des § 35 Nummer 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und

-
des § 24 Absatz 3 Nummer 4 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), § 24 Absatz 3 geändert durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1586):



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