Artikel 10 - BRRD-Umsetzungsgesetz (BRRDUG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 0. Dezember 0000 SAG offen


(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 1 § 146 Absatz 6 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 74 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190) in Kraft treten; das Bundesministerium der Finanzen gibt diesen Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2014.



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