Anlage 3 - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)

Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.

Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind nach DIN 19706 (BAnz AT 23.12.2014V1)


Winderosionsgefährdungsklasse

WinderosionsgefährdungsklasseStufe nach DIN 19706*
13
CCWindEnat5


---

*
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

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Zitierungen von Anlage 3 AgrarZahlVerpflV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AgrarZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AgrarZahlVerpflV Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
...  2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 3 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne von Anlage 3 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...


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