Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.07.2019 aufgehoben

§ 4 - Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (4. FeVAusnV k.a.Abk.)

V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2432 (Nr. 63); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
Geltung ab 31.12.2014; FNA: 9231-1-19-4 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2014.



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