Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2015 (TelemFinBetrV 2015 k.a.Abk.)

V. v. 07.01.2015 BAnz AT 09.01.2015 V1
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2015; FNA: 860-5-37-8 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 291a Absatz 7 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 195 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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