Artikel 4 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes (VSchDDVG k.a.Abk.)

G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 16.01.2015, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2015 BVLÜV § 1, § 2

Die BVL-Übertragungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. Juli 2014 (BGBl. I S. 1054) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird das Komma am Ende gestrichen.

b)
Nummer 7 wird aufgehoben.

2.
In § 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VSchDDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchDDVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
Artikel 2 TabakerzVEV Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Januar 2015 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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