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Änderung Artikel 7 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes vom 23.07.2016

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 14. August 2018 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.


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