Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben

§ 13 - Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)

Artikel 1 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108 (Nr. 5); aufgehoben durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Geltung ab 12.02.2015; FNA: 754-27-2 Energieversorgung
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§ 13 Zuschlagswert


§ 13 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Zuschlagswert ist der jeweils nach § 6 Absatz 3 Nummer 4 in dem Gebot angegebene Gebotswert.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist bei den Gebotsterminen 1. August 2015 und 1. Dezember 2015 der Zuschlagswert

1.
bei der Erteilung eines Zuschlags nach § 12 Absatz 1 der Höchstwert nach § 8,

2.
bei der Erteilung eines Zuschlags nach § 12 Absatz 2 oder 3 der Gebotswert des Gebots, das den höchsten Gebotswert aufweist und einen Zuschlag

a)
nach § 12 Absatz 3 erhalten hat, wenn ein Nachrückverfahren durchgeführt worden ist, oder

b)
nach § 12 Absatz 2 erhalten hat, wenn kein Nachrückverfahren durchgeführt worden ist.

(3) § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist nicht anzuwenden.

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Zitierungen von § 13 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 FFAV Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
... über die Zuschläge nach § 12 und die Höhe des Zuschlagswerts nach § 13 Absatz 2 öffentlich bekannt geben. (2) Die öffentliche Bekanntgabe ... gegeben. (3) Die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlagswerts nach § 13 Absatz 2 wird durch Bekanntmachung der Höhe des Zuschlagswerts auf der Internetseite der ... auf der Internetseite der Bundesnetzagentur die Höhe des Zuschlagswerts nach § 13 Absatz 2 öffentlich bekannt gegeben wird und die vollständigen Entscheidungen an dem ... Bundesnetzagentur in Bonn eingesehen werden können. Der Zuschlagswert nach § 13 Absatz 2 gilt eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 als bekannt ...
§ 32 FFAV Veröffentlichungen
... den Durchschnittswert aller Zuschlagswerte der Ausschreibung, wenn der Zuschlagswert nach § 13 Absatz 1 bestimmt wird, 3. die in den bezuschlagten Geboten nach § 6 Absatz 3 ...
§ 35 FFAV Festlegungen
... werden, 8. zum Verfahren der Ermittlung des Zuschlagswerts abweichend von § 13 ; zu diesem Zweck kann insbesondere geregelt werden, a) dass der Zuschlagswert auch zu ... auch zu einem oder mehreren Gebotsterminen in den Kalenderjahren 2016 und 2017 nach dem in § 13 Absatz 2 festgelegten Verfahren ermittelt wird oder b) wie die Höhe des ... Verfahren ermittelt wird oder b) wie die Höhe des Zuschlagswerts nach § 13 Absatz 2 Nummer 1 ermittelt wird, 9. zur Form der Erstsicherheit nach § 7 und der ...


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