(1)
1Der Zuschlag erlischt, wenn der Bieter die Zweitsicherheit nicht innerhalb der Frist nach §
15 Absatz 5 vollständig geleistet hat.
2Die Bundesnetzagentur muss die mit dem Zuschlag nach §
12 Absatz 5 registrierte Gebotsmenge entwerten.
(2)
1Bieter müssen die Ausstellung von Förderberechtigungen für die gesamte Gebotsmenge des bezuschlagten Gebots spätestens zwei Jahre nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags nach §
14 Absatz 1 und 2 (materielle Ausschlussfrist) beantragt haben.
2Die Bundesnetzagentur muss die nach §
12 Absatz 5 registrierte Gebotsmenge entwerten, soweit innerhalb der Frist nach Satz 1 kein Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung gestellt oder soweit ein gestellter Antrag abgelehnt worden ist.
§ 12 FFAV Zuschlagsverfahren ... aller Gebote, die einen Zuschlag nach Absatz 2 erhalten haben und deren Zuschlag nach § 20 Absatz 1 Satz 1 erloschen ist, 30 Megawatt bei einem Gebotstermin überschreitet. An ... muss der Summe der Gebotsmengen aller Gebote entsprechen, deren Zuschlag nach § 20 Absatz 1 Satz 1 erloschen ist. (4) Die Bundesnetzagentur muss bei dem ...
§ 30 FFAV Strafzahlungen ... eine Strafzahlung leisten, wenn 1. ein Zuschlag nach § 20 Absatz 1 Satz 1 erloschen ist oder 2. mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge eines ... der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 Satz 2 entwertet worden sind. Die Forderung nach Satz 1 muss durch ... Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, die nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Absatz 2 Satz 2 entwertet worden ist, multipliziert mit 50 Euro pro Kilowatt. Die ... hat, der auf den Ablauf der Frist zur Beantragung der Förderberechtigung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder die Rückgabe oder bestandskräftige Rücknahme der Gebotsmenge ...
§ 33 FFAV Mitteilungspflichten ... von Zuschlägen für das Gebot, 5. das Erlöschen des Zuschlags nach § 20 Absatz 1 Satz 1, 6. die Entwertung von Gebotsmengen des Gebots nach § 20 Absatz 1 ... § 20 Absatz 1 Satz 1, 6. die Entwertung von Gebotsmengen des Gebots nach § 20 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2 oder § 24 und 7. die Rücknahme und den ...
§ 35 FFAV Festlegungen ... in einer vorangegangenen Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat und der Zuschlag nach § 20 Absatz 1 erloschen ist, 7. zur näheren Ausgestaltung des Zuschlagsverfahrens nach ... überschreiten dürfen, 11. zu den Fristen nach § 15 Absatz 5 und § 20 Absatz 2 Satz 1, 12. zu Angaben, die zusätzlich mit dem Antrag des Bieters auf ...
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108