Eingangsformel - Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (50. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.2015 BGBl. I S. 362 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.09.2015 BAnz AT 06.10.2015 V1
Geltung ab 09.04.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe i, auch in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 3 Satz 1, in Verbindung mit § 70 Absatz 1 und 4, des § 62 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und des § 70 Absatz 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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