Änderung Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 06.11.2015

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Artikel 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung
Artikel 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 06.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 14 G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen


(gesamter Text siehe Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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