Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)

G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008 (Nr. 15); Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2015 SGB V § 24a, mWv. 1. Juli 2015 § 202, § 256

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 21 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.03.2015

0.
§ 24a Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „auf Versorgung mit" das Wort „verschreibungspflichtigen" eingefügt und das Komma und die Wörter „soweit sie ärztlich verordnet werden" gestrichen.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2015

1.
§ 202 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Die Krankenkasse hat der Zahlstelle der Versorgungsbezüge und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen."

bb)
Satz 5 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 2 werden nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt:

„Die Krankenkasse hat nach inhaltlicher Prüfung alle fehlerfreien Angaben elektronisch zu übernehmen, zu verarbeiten und zu nutzen. Alle Rückmeldungen der Krankenkasse an die Zahlstelle erfolgen arbeitstäglich durch Datenübertragung."

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 256 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „§ 202 Absatz 2 Satz 1 und 2" durch die Angabe „§ 202 Absatz 2" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 2 5. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 5. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 30.06.2015)
... (5) Artikel 1 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. (5a) Artikel 2 Nummer 0 tritt mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft. (6) Artikel 1 Nummer 2, 4, ... 2015 in Kraft. (7) Artikel 1 Nummer 6, 7 Buchstabe d und i, Nummer 8 und 19, Artikel 2 Nummer 1 und 2, Artikel 3 Nummer 3, 6, 9b, 10, 11a, 11b und 16, Artikel 4 Nummer 5 bis 8 und 16, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 583) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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