An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:
- 1.
- Hauptschulabschluss,
- 2.
- mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,
- 3.
- Fachschulreife
- a)
- in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
- b)
- in der Fachrichtung Technik,
- c)
- in der Fachrichtung Wirtschaft,
- d)
- in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,
- 4.
- Fachhochschulreife
- a)
- in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
- b)
- in der Fachrichtung Technik,
- c)
- in der Fachrichtung Wirtschaft,
- d)
- in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 15.07.2020 BGBl. I S. 1697