Das
Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel
5 des Gesetzes vom
25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 69i wie folgt gefasst:
„§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes".
- 2.
- § 69i wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes".
- b)
- In Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „1. Dezember 2002" durch die Angabe „1. November 1991" ersetzt.
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163