Dreizehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen (13. FuttMRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 756 (Nr. 20); Geltung ab 27.05.2015
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), auf Grund

-
des § 23a Nummer 4 und 8, des § 62 Absatz 1 Nummer 2 und des § 70 Absatz 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426),

-
des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe i, auch in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 3 Satz 1, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1 Änderung der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Mai 2015 49. FuttMVÄndV Artikel 2

Artikel 2 Absatz 2 der Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1997) wird aufgehoben.

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Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Mai 2015 FuttMV § 34c, § 36, § 36b, Anlage 8

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2013 (BGBl. I S. 2242), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. März 2015 (BGBl. I S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 34c wird aufgehoben.

2.
§ 36 Nummer 2 wird aufgehoben.

3.
§ 36b wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 werden die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1021/2014 (ABl. L 283 vom 27.9.2014, S. 32)" durch die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1295/2014 (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 33)" ersetzt.

b)
Absatz 7 wird aufgehoben.

4.
Die Anlage 8 wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Mai 2015.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Christian Schmidt



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