Artikel 6 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost (BPPersRFG k.a.Abk.)

Artikel 6 Folgeänderungen


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 6. Juni 2015 BUK-NOG Artikel 16, PostLV § 1, § 6, § 8, PostSVOrgG § 5, PTStiftG § 4, § 11

(1) In Artikel 16 Absatz 8 Nummer 1 des BUK-Neuorganisationsgesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2014 (BGBl. I S. 1311) geändert worden ist, werden die Wörter „sowie § 26k Absatz 1 Nummer 2 Satz 1, Nummer 3 Satz 1 und 3 und Nummer 4 Satz 1" gestrichen.

(2) Die Postlaufbahnverordnung vom 12. Januar 2012 (BGBl. I S. 90) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „3" durch die Angabe „2" und das Komma durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird aufgehoben.

c)
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird aufgehoben.

bb)
In dem bisherigen Satz 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 3 und 4 des Postpersonalrechtsgesetzes sowie des Satzes 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 5" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Satz 2" gestrichen.

3.
Dem § 8 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Eine Beurlaubung nach § 13 Absatz 1 der Sonderurlaubsverordnung, die vor dem 6. Juni 2015 erfolgt ist und deren Zeit ruhegehaltfähig ist, steht einer Beurlaubung nach § 1 Absatz 5 Nummer 1 gleich."

(3) § 5 des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2338), das zuletzt durch Artikel 97 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Abs. 2 Satz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes" durch die Wörter „§ 24 Absatz 2 des Bundesanstalt-Post-Gesetzes" ersetzt.

2.
In Absatz 5 werden die Wörter „§ 24 Abs. 5 bis 10 und die §§ 26 bis 28 des Bundesanstalt Post-Gesetzes" durch die Wörter „die §§ 26 bis 28 des Bundesanstalt-Post-Gesetzes" ersetzt.

(4) Das Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2382), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 108 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Aktiengesellschaften" durch das Wort „Postnachfolgeunternehmen" ersetzt.

2.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden die Wörter „Aktiengesellschaften auch die Überleitung der Beschäftigten der aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Aktiengesellschaften" durch die Wörter „Postnachfolgeunternehmen auch die Überleitung der Beschäftigten der Postnachfolgeunternehmen" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Auf das Dienstverhältnis der Arbeitnehmer finden die für die Arbeitnehmer des Bundes geltenden Vorschriften Anwendung."

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Regelungen des Siebten und Achten Abschnitts des Bundesanstalt Post-Gesetzes" durch die Wörter „Abschnitte 7 und 8 des Bundesanstalt-Post-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BPPersRFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPPersRFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 316 11. ZustAnpV Änderung der Postlaufbahnverordnung
... In § 1 Absatz 2 der Postlaufbahnverordnung vom 12. Januar 2012 (BGBl. I S. 90), die durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813 ) geändert worden ist, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, ...

Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Artikel 2 ZFdNeuSG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... Post und Telekommunikation vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2382), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (15) In § 112 Absatz 2 Nummer 3 des ...


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