§ 53 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 13 AbwMechG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung ... der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes". d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". e) Die ... d) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 (weggefallen) ". e) Die Angabe zu Anlage 5 (zu § 70) wird wie folgt gefasst: ... des § 12 Absatz 1 der Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung." 7. § 53 wird aufgehoben. 8. § 70 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ...
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