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Anlage 1 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 1 (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II



Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen    
1.Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
300  
2.Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)
428  
3.Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001 

(2) Daten zur Vermögenslage    
1. Bestand Reserven nach § 340f HGB    
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB
002  
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene
Reserven nach § 340f HGB
400  
2.Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985 401  
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren
   
a)Bruttobetrag der Kursreserven 301  
b)Nettobetrag der Kursreserven1) 302  
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen
   
a)Bruttobetrag der Kursreserven 303  
b)Nettobetrag der Kursreserven1) 304  
5.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagever-
mögen
305  
6.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306  
7.Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484
Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b
Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)
005  
8.Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buch-
stabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche
402 

(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" überschreiten
022  
250Stk.Stk.
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" überschreiten
023  
251Stk.Stk.
3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne
diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
   
a)Zusagen024  
b)Inanspruchnahme025 

(4) Daten zur Ertragslage    
1. Zinsergebnis    
a)Zinserträge2)029  
b)Zinsaufwendungen030  
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nach-
rangige Verbindlichkeiten
031  
d)Zinsergebnis032  
2.Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen 403  
3. Provisionsergebnis3)    
a)Provisionserträge313  
b)Provisionsaufwendungen314  
c)Provisionsergebnis033  
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandels-
banken sind:
   
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB    
a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034  
b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 035  
c)aus Geschäften mit Derivaten 036  
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen
anzugeben:
   
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands    
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands
315  
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 316  
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 317  
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 318  
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319  
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320  
5.Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft5) 037  
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand    
a)Personalaufwand6)038  
b)andere Verwaltungsaufwendungen7) 039  
7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen    
a)Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft
040  
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen so-
wie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041  
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditäts-
reserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042  
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043  
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen
und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit
diesen Gegenständen
044  
f)andere sonstige und außerordentliche Erträge8) 045  
g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendun-
gen aus Geschäften mit diesen Gegenständen
046  
h)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) 047  
8.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048  
9.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen An-
sprüchen
049  
10.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f
und § 340g HGB
050  
11.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und
§ 340g HGB
051  
12.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052  
13.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053  
14.Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054  
15.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055  
16.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056  
17.Entnahmen aus Genussrechtskapital 057  
18.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058 

(5) Daten zum Kreditgeschäft10)    
1.Höhe des Kreditvolumens 073  
2.Darunter: Kredite an Nichtbanken 074  
3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund
interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
   
a)in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes
Kreditvolumen
407  
b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)11) 408  
ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfall-
wahrscheinlichkeit
425  
c) > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwert-
berichtigung - EWB)
409  
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite12) 410  
d) Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor
Absetzung von EWB13)
411  
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen14) 412  
db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfall-
kategorie zugeordneten Kredite13)
413  
e)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 414  
4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren
eingeordneten Krediten
   
a)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine
Einzelwertberichtigung - EWB gebildet wurde)
415  
b)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 416  
c)einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsver-
fahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB15)
417  
d)Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite14)
418  
e)bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite13)
419  
f)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 420  
5.Geprüftes Bruttokreditvolumen10) 421  
6.Darunter: Kredite an Nichtbanken 422  
7.Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423  
8.Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen16) 080  
9. Einzelwertberichtigungen    
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 332  
b)Verbrauch333  
c)Auflösung334  
d)Bildung335  
e)neuer Stand 336  
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft17)    
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 337  
b)Verbrauch338  
c)Auflösung339  
d)Bildung340  
e)neuer Stand 341  
11.Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung
086  
12.Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude
087  
13. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren
Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt18)
   
a) des geprüften Einzelinstituts 426  
 349Stk.Stk.
b) der Institutsgruppe19) 427  
 351Stk.Stk.
14.Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR 352 

(6) Bilanzunwirksame Ansprüche    
1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche    
a)im Berichtsjahr20) 091  
b)Bestand am Jahresende 092  
2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche    
a)im Berichtsjahr20) 093  
b)Bestand am Jahresende 094 

(7) Ergänzende Angaben    
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB    
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  
2.Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei
echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106  
3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen
Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2
RechKredV)
   
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107  
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nr. 6)
108  
4. Leasinggeschäft    
a)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände 109  
b)im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform)
enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Leasinggegenstände
110  
c)im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasing-
geschäften
111  
5. Nachrangige Vermögensgegenstände    
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b)nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV
   
a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin
enthaltenenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bau-
sparverträgen (Aktivposten Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 354  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 355  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356  
dd) mehr als fünf Jahre 357  
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer
Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 358  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 359  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360  
dd) mehr als fünf Jahre 361  
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1b) mit einer
Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 362  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 363  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364  
dd) mehr als fünf Jahre 365  
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten
Nr. 2a) mit einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 366  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 367  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368  
dd) mehr als fünf Jahre 369  
e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2b) bb) mit
einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 370  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 371  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372  
dd) mehr als fünf Jahre 373  
f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3b) mit
einer Restlaufzeit
   
aa) bis drei Monate 374  
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 375  
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376  
dd) mehr als fünf Jahre 377  
g)im Posten „Forderungen an Kunden" (Aktivposten Nr. 4) ent-
haltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378  
h)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere" (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem
Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden
379  
i)im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen" (Passiv-
posten Nr. 3a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden
380 

1) Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2) Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3) Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4) Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5) Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 oder 4 fallen.
6) Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7) Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8) Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9) Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10) Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11) Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12) Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13) Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14) Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1a (Pos. 002) auszuweisen.
15) Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16) Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17) Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.
18) Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.
19) Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20) Nettoposition (erhaltene./. zurückgezahlte).






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 PrüfbV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.04.2016Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
vom 11.04.2016 BGBl. I S. 720

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 PrüfbV Datenübersicht (vom 06.11.2015)
... auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die ... und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ...
§ 71 PrüfbV Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung (vom 24.01.2018)
... für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 16j FinDAG Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel (vom 30.12.2023)
... setzen sich wie folgt zusammen: 1. bei Kreditinstituten aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01) a) dem Provisionsergebnis ... oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01): a) dem Saldo aus den ... oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 zur Wertpapierinstitut-Prüfungsberichtsverordnung (WPF-SON01): a) dem Saldo aus ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 13 AbwMechG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... § 70 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ Anlagen 1 bis 5" durch die Wörter „Anlagen 1 bis 4" ersetzt. b) In Satz 2 ... a) In Satz 1 werden die Wörter „Anlagen 1 bis 5" durch die Wörter „ Anlagen 1 bis 4" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „Anlagen 1 bis 4" ... „Anlagen 1 bis 4" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ Anlagen 1 bis 4" durch die Wörter „Anlagen 1 bis 3" ersetzt. 9. Die Anlagen ... b) In Satz 2 werden die Wörter „Anlagen 1 bis 4" durch die Wörter „ Anlagen 1 bis 3" ersetzt. 9. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... setzen sich wie folgt zusammen: 1. bei Kreditinstituten aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01) a) dem Provisionsergebnis ... oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01): a) dem Saldo aus den ... oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 zur Wertpapierinstitut-Prüfungsberichtsverordnung (WPF-SON01): a) dem Saldo aus ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 ZKRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur ... dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden." 4. In Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und in Anlage 3 Position (5) Nummer 1 werden jeweils die Wörter ...