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§ 70 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 70 Datenübersicht



1Die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. 2Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.





 

Frühere Fassungen von § 70 PrüfbV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 13 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 70 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 PrüfbV Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft (vom 11.06.2021)
... Verfahren zur Messung und Bestimmung des Adressenausfallrisikos in die Datenübersicht nach § 70 aufzunehmen. Die Darstellung in der Datenübersicht ist ausreichend. (5) ...
Anlage 1 PrüfbV (zu § 70) SON01 Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II (vom 19.04.2016)
Anlage 2 PrüfbV (zu § 70) SON02 Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen
Anlage 3 PrüfbV (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb (vom 19.04.2016)
Anlage 4 PrüfbV (zu § 70) SON05 Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben (vom 06.11.2015)
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 16j FinDAG Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel (vom 30.12.2023)
... wie folgt zusammen: 1. bei Kreditinstituten aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70 ) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01) a) dem Provisionsergebnis (Position 033 ... an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70 ) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01): a) dem Saldo aus den Erträgen aus ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 13 AbwMechG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
...  „§ 53 (weggefallen)". e) Die Angabe zu Anlage 5 (zu § 70 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 27)". f) Die ... 7. § 53 wird aufgehoben. 8. § 70 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Anlagen 1 bis ... ersetzt. 9. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Anlage 3 (zu § 70 ) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 (zu § ... a) Anlage 3 (zu § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70 ) wird Anlage 3 (zu § 70). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70) wird Anlage 4 ... § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 (zu § 70 ). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70) wird Anlage 4 (zu § 70).  ... Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 (zu § 70). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70 ) wird Anlage 4 (zu § 70). d) Die bisherige Anlage 6 (zu § 27) wird Anlage 5 ... Anlage 3 (zu § 70). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70) wird Anlage 4 (zu § 70 ). d) Die bisherige Anlage 6 (zu § 27) wird Anlage 5 (zu § ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... wie folgt zusammen: 1. bei Kreditinstituten aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70 ) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01) a) dem Provisionsergebnis (Position 033 ... an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, aus folgenden Positionen der Anlage 1 (zu § 70 ) zur Prüfungsberichtsverordnung (SON01): a) dem Saldo aus den Erträgen aus ...