Artikel 10 - Kleinanlegerschutzgesetz (KlASG k.a.Abk.)

G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Geltung ab 10.07.2015, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 10 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Juli 2015 KAGB § 45, § 48, § 123, § 344a (neu)

Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 344 die folgende Angabe eingefügt:

„§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz".

2.
Dem § 45 Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Die Ordnungsgeldvorschriften der §§ 335 bis 335b des Handelsgesetzbuchs sind auf die Verletzung von Pflichten des vertretungsberechtigten Organs der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Absatzes 1 entsprechend anzuwenden. An die Stelle der Pflichten nach § 335 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs treten im Falle der Erstellung eines Jahresberichts die Pflichten nach Absatz 1. Offenlegung im Sinne des § 325 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sind die Einreichung und Bekanntmachung des Jahresberichts gemäß den Absätzen 1 und 2."

3.
In § 48 Absatz 1 wird die Angabe „§ 46 Absatz 1" durch die Angabe „§ 46" und werden die Wörter „neunten Monats" durch die Wörter „sechsten Monats" ersetzt.

4.
Dem § 123 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Ordnungsgeldvorschriften der §§ 335 bis 335b des Handelsgesetzbuchs sind auf die Verletzung von Pflichten des vertretungsberechtigten Organs der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital entsprechend anzuwenden."

5.
Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt:

„§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz

§ 45 Absatz 3 Satz 3 und § 123 Absatz 1 Satz 2 in der Fassung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen."

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Zitierungen von Artikel 10 Kleinanlegerschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 KlASG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KlASG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... (17) Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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