Die
Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung vom
5. Januar 2004 (BGBl. I S. 29), die zuletzt durch Artikel
25a des Gesetzes vom
26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „§ 106 Abs. 4a" durch die Angabe „§ 106c" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 106 Abs. 4 Satz 6" durch die Wörter „§ 106c Absatz 1 Satz 6" ersetzt.
- 3.
- In § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 106 Abs. 7" durch die Angabe „§ 106c Absatz 5" ersetzt.