In ein internationales Stammbuch der Familie, das in einem Vertragsstaat des Übereinkommens vom 12. September 1974 zur Schaffung eines internationalen Stammbuchs der Familie ausgestellt worden ist, können Angaben eingetragen werden über
- 1.
- die Geburt gemeinsamer Kinder der Ehegatten,
- 2.
- den Tod der Ehegatten und ihrer Kinder.